Der Bundestag und der Bundesrat haben die Impfpflicht beschlossen. Die Beschäftigten in Gesundheitsberufen müssen bis Mitte März Corona-Impfschutz Genesung nachweisen.

Der Bundestag beschloss mit der Impfpflicht die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Auch der Bundesrat stimmte zu. Die soll für Einrichtungen gelten, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden – sowie Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren.

Ausnahmen für die beschlossene Impfpflicht sind nur für Menschen vorgesehen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Um Impfungen schnell voranzutreiben, sollen künftig befristet auch Apotheker, Tier- oder Zahnärzte eingebunden werden.

Lauterbach: Bußgelder für Impfverweigerer unvermeidbar

Der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält Bußgelder für Impfverweigerer für unvermeidlich. Wenn jemand nicht zahle, „müssen die Bußgelder empfindlich erhöht werden“, sagte Lauterbach dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ laut einer Vorabmeldung vom Freitag. Ins Gefängnis müsse dafür niemand.

Die Impfpflicht für bestimmte Berufe ist umstritten, da unter anderem befürchtet wird, dass Impfunwillige aus Pflegeberufen ausscheiden oder diese gar nicht erst anstreben werden. Mit Blick auf die hohe Zahl von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gerade in Pflegeheimen verteidigte Lauterbach aber die Pflicht.

Auch mit Blick auf Weihnachten nannte Lauterbach ein schnelles Handeln unvermeidlich: „Wir müssen es schaffen, dass zumindest das Weihnachtsfest und das Reisen zu den Lieben nicht nur stattfinden kann, sondern sicher stattfinden kann.“

Was ändert sich noch im Infektionsschutzgesetz?

Das veränderte Gesetz gibt den Ländern zudem mehr Spielraum für Einschränkungen im öffentlichen Leben: So können bei kritischer Lage auch die Schließungen von Clubs, Bars und Restaurants angeordnet werden. Größere Versammlungen können verboten, Zuschauer bei Fußballspielen ausgeschlossen werden.