Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige nach §37 SGB XI, wenn sie von nicht-professionellen Pflegenden in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden.
Eine betreute WG für an Demenz Erkrankte fällt beispielsweise bereits unter die ambulanten Sachleistungen (oder „Pflegesachleistungen“).
Von ambulanten Pflegesachleistungen spricht man, wenn die pflegebedürftige Person zwar in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird, wenn allerdings ein professioneller Anbieter, zum Beispiel ein Pflegedienst, die Pflege übernimmt und nicht die pflegenden Angehörigen des Pflegebedürftigen sich um dessen Pflege kümmern. Auch bei den ambulanten Pflegesachleistungen richten sich die Gelder, die der pflegebedürftige seitens der Pflegeversicherung für seine Pflege bezieht, nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, nicht an die Person, die die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt. Der Pflegebedürftige darf frei über das Pflegegeld verfügen, allerdings ist es vom Gesetzgeber als finanzielle Anerkennung für die pflegende Person vorgesehen.
Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige von der Pflegekasse für seine Pflege ausgezahlt bekommt, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, den ihm der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seiner Überprüfung zugeteilt hat.
Leistungen des Pflegegelds
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegegeld | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ |
Höhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad
Je nach Pflegegrad erhält ein pflegebedürftiger Mensch für seine Pflege ein unterschiedliches Pflegegeld von der Pflegekasse.
Höhe des Pflegegelds bei Pflegegrad 1
Ein pflegebedürftiger Mensch, dem der MDK den Pflegegrad 1 zugeteilt hat, erhält gemäß der Pflegeversicherung noch kein Pflegegeld. Allerdings hat die pflegebedürftige Person einen Anspruch auf den Entlastungsbeitrag nach §45b SGB XI. Diesen Anspruch haben alle Pflegebedürftigen, sofern sie ambulant gepflegt werden.
Höhe des Pflegegelds bei Pflegegrad 2
Eine Pflegebedürftige Person, der der Pflegegrad 2 zugeteilt wurde, erhält ein Pflegegeld von 316 Euro im Monat für die häusliche Pflege durch Angehörige.
Höhe des Pflegegelds bei Pflegegrad 3
Hat ein pflegebedürftiger Mensch den Pflegegrad 3, erhält er ein Pflegegeld von 545 Euro im Monat.
Höhe des Pflegegelds bei Pflegegrad 4
Das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung, die eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 4 von der Pflegekasse für ihre häusliche Pflege erhält, beläuft sich auf 728 Euro im Monat.
Höhe des Pflegegelds bei Pflegegrad 5
Menschen mit dem Pflegegrad 5, deren häusliche Pflege von Angehörigen oder Bekannten übernommen wird, erhalten 901 Euro im Monat.
Beispielrechnung
Ein Antrag auf Überprüfung der Pflegebedürftigkeit wurde am 24. April gestellt. Im Mai wurde die Pflegebedürftigkeit bestätigt, es wurde Pflegegrad 2 festgestellt.Am ersten Werktag im Juni überweist die Pflegekasse dann das Pflegegeld für den gesamten Mai sowie das anteilige Pflegegeld für den April, seitdem der Antrag gestellt wurde.Die Pflegekassen berechnen einen Monat mit 30 Tagen. Die Rechnung für den April ist also wie folgt:
316 Euro Pflegegeld (für Pflegegrad 2) : 30 Tage (Gesamtmonat) x 6 Tage (seit der Antragstellung) = 63,2 Euro.
Es werden im Juni also 316 Euro + 63,2 Euro ausgezahlt, insgesamt 373,2 Euro.