Wissen Sie, dass Sie bereits ab Pflegegrad 1 kostenlos von der Krankenkasse Pflegehilfsmittel im Wert von 60,- Euro monatlich bekommen?
Nach Sozialgesetzbuch (SGB) Paragraf 40, stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, monatlich 60,- Euro für Pflegehilfsmittel von der Krankenkasse zu. Sie haben die Möglichkeit aus folgenden Produkten zu wählen und werden kostenlos, über uns organisiert, beliefert.
Lassen Sie Ihren bestehenden Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel nicht länger ungenutzt. Gerade als pflegender Angehöriger ist dies eine sinnvolle Unterstützung durch die Krankenkasse.
Pflegehilfsmittel sind Artikel, welche die Pflege eines kranken oder älteren und hilfsbedürftigen erleichtern oder unterstützen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Kostenübernahme der Krankenkasse in einer monatlichen Pauschale von 60,- Euro vor. Diese Pauschale kann für beispielsweise Pflegehandschuhe, Inkontinenzbettauflagen oder Desinfektionsmittel genutzt werden, wenn mind. Pflegegrad 1 vorliegt.
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wiederverwendbar
- Wiederverwendbare Schutzlätzchen
- Saugende Bettschutzauflagen Einmalgebrauch
- Bettschutzauflage waschbar
- Fingerlinge zum Einmalgebrauch
- Pflegehandschuhe
- Mund-Nasenschutz
Für diese Produkte erstattet die Pflegekasse gewöhnlich einen Betrag in Höhe von 40,00 Euro pro Monat. Mit der COVID-19-Schutzverordnung kann voraussichtlich +++ Update: auch dauerhaft +++ eine erhöhte Monatspauschale von 60,00 Euro abgerechnet werden.
Hierzu müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen oder eine Genehmigung abwarten. Sie können die Pflegehilfsmittel wie gewohnt kaufen und die Rechnung (Originalbelege) bei der Pflegekasse einreichen.